GMBH & CO. KG
ZERTIFIZIERTER MEISTERBETRIEB
Gebäudereinigung
| Kiel | Schleswig-Holstein |
ARBEITSSICHERHEIT
Arbeitssicherheit
BG Bau
Die Mitarbeiter in der Branche des Gebäudereiniger-Handwerks (eingestuft als baunahe Dienstleistung) sind gesetzlich Versicherte bei der BG Bau, die zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und im Betrieb fördert. Mit der BG Bau haben auch unsere Mitarbeiter im Falle eines Arbeitsunfalls einen verlässlichen Partner bei der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit oder bei der finanziellen Absicherung durch Arbeitsunfähigkeit an ihrer Seite.
Arbeitsschutzgesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
Die Sicherstellung eines gesundheitsschonenden und gefahrenarmen Arbeitsalltags erfolgt u.a. durch die gewissenhafte Umsetzung von Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzgesetzen und weiteren Verordnungen. Darüber hinaus übernehmen unser Betriebsrat, unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, der von uns eingerichtete Arbeitskreis Gesundheit sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Beratungs- und Informationspflichten gegenüber dem Arbeitgeber und den Mitarbeitern, die mit dem Arbeitsschutz in Zusammenhang stehen.
Unterweisungen, Schulungen und Seminare
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und das Arbeitsschutzgesetz verpflichten den Arbeitgeber, die Mitarbeiter auf Gefahren an ihrem Arbeitsplatz hinzuweisen, sie über alle Schutzmaßnahmen zu informieren und gegebenenfalls die Einhaltung von Verhaltensregeln einzuüben. Jeder Mitarbeiter muss vor der Aufnahme einer Tätigkeit eine Erstunterweisung durch den Vorgesetzen oder seinen Beauftragten erhalten. Die Unterweisungen werden während der Beschäftigung regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Jahr wiederholt. Ausgewählte Mitarbeiter erhalten eine Schulung zum Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragten. Sie erwerben damit spezielle Kenntnisse zum Einsatzgebiet und die Fähigkeit, das erworbene Wissen in der Praxis fachgerecht einzusetzen. Geschult werden bei uns jedoch nicht nur das Reinigungspersonal sondern auch unsere Führungskräfte. Diese nehmen an von der BG Bau durchgeführten Seminaren teil, bei denen verschiedene Themen der Arbeitssicherheit erleuchtet werden. Beispielhaft ist das sichere Führen eines KFZ, das mit der Durchführung einer Abfahrtskontrolle (z.B. Ladungssicherung) bereits gewährleistet werden kann.
Persönliche Schutzausrüstung
Für einzelne Arbeitsplätze bzw. für spezifische Tätigkeiten gibt es besondere Vorschriften über die Benutzung einer persönlichen Schutzausrüstung, die vom Arbeitgeber gestellt wird. Zu der Standardgrundausstattung gehören z.B. die Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe und nach Bedarf auch der Kopfschutz. Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, diese Schutzausrüstung je nach Bedarf während der Tätigkeit zu tragen. Einen besonderen Stellenwert wird auf lebenswichtige Schutzausrüstung gelegt. So erhalten z.B. unsere Mitarbeiter aus der Glas- und Fassadenreinigung eine spezielle Absturzsicherung durch zusätzlichen Anseilschutz im Fahrkorb an der Hausfassade.
Ordnung und Sauberkeit sowie Hygiene am Arbeitsplatz
Auch scheinbar selbstverständliche Gegebenheiten wie Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sowie die persönliche Hygiene der Mitarbeiter vermindern Unfallgefahren und krankheitsbedingte Ausfallzeiten. Durch mangelnde Hygiene, durch unsachgemäße Handhabung von verschmutzter Arbeitskleidung oder durch den falschen Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung kann es zu einem direkten Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen wie Pilzen, Bakterien und Viren kommen. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen muss deshalb beachtet werden. Vorbeugend kann die Haut mit speziellen Hautschutzsalben und nach getaner Arbeit mit entsprechenden Hautpflegemitteln (Cremes) geschützt werden.